Kostentransparenz? Jederzeit!
Schon im Rahmen des ersten Gesprächs erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen können – oder müssen.
Hier existieren zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Bei einer Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren sage ich Ihnen vorab, welche Kosten auf Grund des angesetzten Streitwertes für Sie entstehen werden. Im Einzelfall biete ich Ihnen auch die Möglichkeit, alternative Abrechnungsmodalitäten wie z.B. eine pauschale Rahmenvereinbarung oder eine zeitbasierte Abrechnung zu wählen.
Rechtsschutzversicherung vorhanden? Glück gehabt! Dann brauchen Sie die Kosten nicht zu fürchten, denn die Anwalts- und Gerichtskosten werden häufig von Ihrer Versicherung übernommen. Gerne übernehme ich die erforderliche Korrespondenz.
Keine Rechtsschutzversicherung? Aber das nächste Mal bestimmt! Und die Kosten sind niedriger, als Sie denken! Fragen Sie den Spezialisten: Versicherungsmakler Horst Weißert.
Keine Knete? Ihre wirtschaftliche Lage ist so angespannt, dass Sie die Kosten nicht tragen können? Auch dann sind Sie nicht schutzlos! Der Staat gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe und für die gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe. Scheuen Sie sich nicht, mich hierauf anzusprechen. Ein Programm, um die Berechtigung für Prozesskostenhilfe zu prüfen, finden Sie unter www.pkh-fix.de, Anträge finden Sie im Menü Download.
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